EU-Biozidverordnung - gute Nachricht für dinotec-Kunden
Die neue Biozidverordnung der EU hat in den letzten Monaten den gesamten Schwimmbadmarkt stark verunsichert: Kann ich in neue Elektrolyse-Technologie investieren? Darf ich meine bestehende Anlage weiterhin betreiben?
dinotec / Chemoform
Merkmale
Elektrolyse-Technologie
Fakten
Das notwendige zugelassene Salz (Präkursor) für bestehende und neue Anlagen gibt es bei dinotec
Gilt für jeden dinotec Anlagentyp
Die gute Nachricht für dinotec Kunden: Ja! Denn zusammen mit der Chemoform AG hat dinotec im Juni diesen Jahres in den notwendigen Letter of Access investiert. Unter dem Namen Chemoform wird die Unternehmensgruppe dann auf der Artikel 95 Liste unter „Active chlorine generated from sodium chloride by electrolysis“ bei der ECHA gelistet sein.
Damit können Kunden das notwendige zugelassene Salz (Präkursor) für ihre bestehenden und neuen Anlagen bei dinotec erwerben und einsetzen. Dies gilt für jeden dinotec Anlagentyp. Bis zur endgültigen Zulassung – derzeit sind noch keine genehmigten In-situ Wirkstofffe und zugelassenen Biozidprodukte am Markt verfügbar - gilt eine Übergangsregelung, nachzulesen im Schreiben der Verbändeallianz „In-situ-Verfahren unter der EU Biozidverodnung“ vom 19.05.2015.
„Unsere Elektrolyse-Technologie ist führend und ein wichtige Produktgruppe in unserem Sortiment. Mit unserer Marathon-Technologie bieten wir als einziger Hersteller eine 5-jährige vollumfängliche Garantie. In Europa vertrauen sehr viele Betreiber auf dinotec Technologie. Für uns war es daher klar, dass wir jetzt und für die Zukunft unseren Kunden die notwendige Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bieten“, so Ralph Ziegler, Geschäftsführer der dinotec GmbH.