Reines Trinkwasser
Laut der im November 2011 novellierten Trinkwasserverordnung, müssen Vermieter einmal jährlich das Trinkwasser auf Legionellenbefall untersuchen lassen. Ab 2013 sind außerdem reduzierte Bleigrenzwerte einzuhalten.
CeraMix Blue von Ideal Standard
Merkmale
Technologie mit isolierten Wasserwegen und bleifreien Anschlussschläuchen für nickel- und bleifreies Wasser zum Kochen und gesunden Trinkgenuss
Fakten
Armaturen für den Einsatz in Küche und Bad
Betroffen zentrale Trinkwasseranlagen
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Eigentümergemeinschaften, Bau- und Wohnungsgenossenschaften sowie Verwalter von Wohnanlagen müssen künftig sogenannte Anlagen zur zentralen Trinkwassererwärmung mit mindestens 400 Litern oder Warmwasserleitungen mit mindestens drei Litern Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle jährlich überprüfen. Eigenheime, Ein- und Zweifamilienhäuser und Häuser mit Anlagen, deren Warmwasservolumen unterhalb der oben genannten Wasservolumen liegt, sind nicht betroffen.
Problematik Nickel und Blei
Im Stagnationswasser verchromter Armaturen können zudem hohe Löslichkeiten von Nickel und Blei auftreten. Auch hier zieht der Gesetzgeber engere Grenzen und schreibt ab 2013 einen Bleigrenzwert von 0,010 mg/l (derzeit 0,025 mg/l) vor. Die sich einstellenden Konzentrationen sind für normal empfindliche Personen jeden Alters gesundheitlich unbedenklich. Wer jedoch gegen die allergene Wirkung von Nickel vorsensibilisiert ist – das ist etwa ein Sechstel der Bevölkerung - reagiert jedoch möglicherweise empfindlicher. Diese Nickelkonzentrationen lassen sich vermeiden, wenn die ersten 200 - 250 ml Wasser vorher aus der Armatur ablaufen. Diese Problematik entsteht gar nicht erst, wenn eine CeraMix Blue Waschtischarmatur von Ideal Standard zum Einsatz kommt. Ihre patentierte IdealPure Technologie verhindert durch eine spezielle isolierte Wasserführung den Kontakt zum Metallkörper der Armatur,- und damit jegliche Art von Nickel- oder Bleiausschwemmungen.
Strenge Auflagen
Montagearbeiten an Trinkwasser-Installationen dürfen nur durch ein bei einem Wasserversorgungsunternehmen eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Es dürfen dabei nur Materialien und Produkte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Planung und Bau entsprechen. (Europäische Normen der DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie die nationalen Ergänzungsnormen DIN 1988 und die entsprechenden DVGW-Arbeitsblätter (Trinkwasserverordnung 2011). Dieser Nachweis kann z.B. durch eine Hersteller-Erklärung (Konformitätserklärung) erfolgen. "Insbesondere Hersteller, die das gleiche Produkt international vertreiben und in einzelnen Punkten höhere Anforderungen als die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen, werden hierfür in Betracht kommen" (Kommentar des ZVSHK, S. 44). Ein Zertifizierungszeichen (wie z.B. vom DVGW) ist lediglich die Bestätigung eines Dritten, dass ein Produkt den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Markenarmaturen konform
Selbstverständlich erfüllen Ideal Standard Markenarmaturen die Richtlinien der seit November 2011 gültigen novellierten Trinkwasserverordnung. Dies belegt eine Konformitätserklärung, die auf Wunsch für Ideal Standard Armaturen ausgestellt wird. Weitere hilfreiche Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung finden sich auch in „Verordnung und Kommentar zur Trinkwasserverordnung 2011“ vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).